Grundsatzprogramm
Die „Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 – ZENTRUM“
ist die christliche und soziale Partei Deutschlands.
Ihre Identität ergibt sich aus ihrem Wahlspruch:
„Für Wahrheit, Recht
und Freiheit!“
1. Das ZENTRUM bekennt
sich zu den christlichen Wurzeln Europas und verteidigt die freiheitlich
demokratische Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
2. Das ZENTRUM ist
fest entschlossen, christliche Grundsätze für Staat und Gesellschaft in der
politischen Arbeit umzusetzen.
3. Das ZENTRUM will
den umfassenden Schutz und die Achtung jeden menschlichen Lebens, das von
Anfang an Person ist und damit Ursprung, Träger und Ziel der gesellschaftlichen
Ordnung.
4. Ehe
und Familie sind die Grundlage der menschlichen Gemeinschaft. Daher sind ihr
jene Mittel bereit zu stellen, die sie zur Erfüllung ihrer naturgegebenen
Aufgabe benötigen und der Freiraum zu gewähren, dieser gerecht werden zu
können.
5. Subsidiarität,
Solidarität und das Gemeinwohl sind die Quellen der politischen Arbeit des ZENTRUMs.
6. Das ZENTRUM fordert
den verfassungsmäßigen Freiraum der christlichen Kirchen zu achten und ihre
gesellschaftliche Aufgabe der Rückbindung an gemeinsame letzte Werte und Normen
zu fördern und zu wahren.
Artikel I Der Mensch
1. Die
unveräußerliche Menschenwürde und damit die Achtung der Menschenrechte gelten
für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes.
2. Die
Schöpfung ist dem Menschen zur Nutzung und Gestaltung anvertraut. Sie ist für
kommende Generationen zu bewahren. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den
verschiedenen Interessen muss hergestellt werden.
3. Arbeit
und Wirtschaft haben Jedem ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Dies
muss außer der Versorgung mit dem Lebensnotwendigen auch die Teilnahme an den
Kulturwerten bewirken.
4. Es
ist die Aufgabe jedes Menschen, sich zu bilden und seine Talente und Begabungen
zu nutzen. Staat und Gesellschaft müssen sicherstellen, dass jeder Mensch die
gleichen Chancen hat, seine Neigungen und Begabungen zu entwickeln.
5. Die
Wirtschaftsordnung muss vom Gemeinsinn getragen sein und das Gesamtwohl über
den Vorteil des Einzelnen stellen. Wirtschaftliche Zwecke dürfen nicht dazu führen,
dass die Würde des Menschen oder der sittliche Charakter der Arbeit verletzt
werden.
Artikel II Die Gesellschaft
1. Rechte
und Pflichten in den Gliederungen von Gesellschaft und Staat sind gemäß dem
Prinzip der Subsidiarität zu gestalten. Die auf die Ehe gründende Familie ist
Kern und Grundlage der Gesellschaft. Dabei sind alle Gliederungen solidarisch dem Gemeinwohl verpflichtet,
damit jeder Bürger in geregelten Bahnen sein Glück finden und verwirklichen kann.
2. Wir
wollen eine Solidargemeinschaft mit Rechten und Pflichten, die vor Missbrauch
zu schützen ist. Allgemeine Lebensrisiken sind solidarisch abzusichern.
3. Wir
setzen uns für die Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Menschen
ein unter Wahrung der deutschen Identität und der gesellschaftlichen
Leistungsfähigkeit.
4. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung sollen einen wichtigen
Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Daher sind die Medien wegen ihres
meinungsbestimmenden Einflusses auf Sorgfalt, Umsicht und Wahrhaftigkeit zu
verpflichten.
5. Wir
setzen uns für die Soziale Marktwirtschaft ein, deren Prinzipien einen
funktionierenden Markt, eine niedrige Staatsquote, eine niedrige
Staatsverschuldung, einen intakten Arbeitsmarkt und finanzierbare soziale
Sicherungssysteme verlangen. Die Gliederungen des Staates sind mit den
notwendigen Finanzen auszustatten, deren effiziente Verwendung streng überwacht
werden muss.
Artikel III Der Staat
1. Als
traditionelle Verfassungspartei verteidigen wir unsere freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Artikels 20 Absatz 4 Grundgesetz.
2. Wir
wollen in Deutschland eine Demokratie, die die Willensbildung des Volkes in
politischen Parteien uneingeschränkt zulässt und fördert, solange diese nicht
gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen.
3. Der
Staat muss die Sicherheit gegenüber Gefahren im Inneren wie von Außen
sicherstellen und für die Durchsetzung von
Recht und Gesetz ohne Ansehen von Person und Herkunft sorgen. Diese
Aufgaben sollen gemäß dem subsidiären Staatsaufbau durch die jeweils zuständige
Gliederung übernommen werden.
4. Das
Monopol für die Ausübung von Gewalt gegenüber Personen und Sachen liegt
ausschließlich beim Staat. Er muss dieses für den Schutz und die Umsetzung des
Gemeinwohles einsetzen und darf es nicht an Dritte abtreten. Das Gewaltmonopol
muss streng nach rechtsstaatlichen Prinzipien ausgeübt werden.
5. Es ist Aufgabe des Staates, die Grundversorgung menschlichen Lebens sicher zu stellen. Dies bedeutet, dass Schlüsselpositionen bei Bereitstellung und Betrieb von Infrastrukturen, die von grundsätzlicher Bedeutung für Wirtschaft und Versorgung sind, im Zweifelsfalle in öffentlicher Hand sein sollen.
6.
Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus, weshalb hoheitliche Entscheidungsgewalt unserer
gewählten Volksvertreter nur an solche übernationalen Organisationen übertragen
werden darf, die gleichermaßen durch Wahlen vom Volk legitimiert sind.
7.
Das ZENTRUM
bejaht den konföderativen Zusammenschluss Europas aus souveränen Staaten.